AGB für Llama-Online Webseite



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Llama Andean Adventures EIRL

gültig ab dem 15.3.2010 für die Webseiten Llamaadventures.de, Colca.de, Llama-Online.de und VIPdurchPeru.com und allen Niederlassungen der Llama Andean Adventures EIRL

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Llama Andean Adventures EIRL, Yuracpunko 80b, Cusco-Peru (im folgenden Llama Andean Adventures genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen insofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Llama Andean Adventures zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird von unseren Buchungsabteilung mitgeteilt. Die Anzahlung ist ausschliesslich fuer die Flugbuchung und dem Erlangen von Permits und notwendigen Anzahlungen von dritten Dienstleistern gedacht. Fallen keine Kosten für vorgenannte Leistungen entfaellt diese Anzahlung.

Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reiseantritt fällig wenn nichts anderes mit uns vereinbahrt wurde. Bei Reisen für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten wenn Llama Andean Adventures nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.

Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, ist Llama Andean Adventures von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

Bankzahlungen, Auslandszahlungsanweisungen, Barzahlungen in unbeschränkter Höhe und sonstige elektronische Geldtransfers dürfen ausschliesslich auf ein Konto erfolgen das den Namen eines der folgenden Kontoinhaber enthalten muss:

Llama Andean Adventures EIRL
Jörg Eckhard Krösel 
ThomasWilkens
Gerhard Teschner

Barzahlungen dürfen nur an folgende Personen bis zu einer Höhe von 1500 USD erfolgen:

Ruth Condori Quinta
Darwin Condori Quinta
Sonia Mamani Ramos

Ansonsten begleiten sie unsere Mitarbeiter zu einer Bank mit einer unserer Firmenkonten. Heben sie bitte die Einzahlungsquittung auf. Wir haften nicht für Zahlungen an nicht autorisierte Personen oder auf nicht autorisierte Konten !!!

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich nach den Angaben in den Reisebeschreibungen der Homepage von Llama Andean Adventures, Llama-Online , VIPdurchPeru und den Detailprogrammen und Reiseinformationen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Llama Andean Adventures nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisesvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Llama Andean Adventures unter der E-Mail Adresse info(at)colcade oder per Fax an die Deutsche Faxnummer 030-20235995-0. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne Rücktritt vom Reisesvertrag die Reise nicht an, so kann Llama Andean Adventures angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen.

SuedamerikaTours.de kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehen Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:

  • vom 45. bis 15 Tag vor Reiseantritt 15%
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt 25 %
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab dem Tag des Reiseantritts 90 %

Llama Andean Adventures empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht automatisch im Reisepreis enthalten ist. Ausgeschlossen von der Rückerstattung sind Flüge zu Sonderkonditionen, Eintrittstikets( besonders Permits für den Inkatrail) und Anzahlungen bei dritten Vertragspartner. Der Kunde erhält auf Wunsch eine detallierte Austellung dieser Kosten.

6. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekking-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen). Tritt Llama Andean Adventures um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Llama Andean Adventures verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Llama Andean Adventures kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

1. )
Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine MindestteiInehmerzah1 hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

2.)
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Anmahnung von Llama Andean Adventures nachhaltig stört oder “wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt ins besondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperlich Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Llama Andean Adventures, so behält SuedamerikaTours.de den Anspruch auf den Reisepreis, Llama Andean Adventures muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Llama Andean Adventures aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die Llama Andean Adventures von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.

Bei der Kündigung wird Llama Andean Adventures durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

8. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

Werden Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von Llama Andean Adventures nach den gesetzlichen Vorschriften in Peru. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Llama Andean Adventures verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Llama Andean Adventures kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider ‘Treu und Glauben herbeigeführt wurde,‘ bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. lm Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter, einen Mitarbeiter der oder einen Beauftragten der Llama Andean Adventures zuzutragen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Die Magelmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie kann auch per E-Mail ( sugercias(at)colca.de) oder per Faz an 0049-30-20235995-0 direkt an die Zentrale in Cusco gesandt werden.

Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Llama Andean Adventures keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Llama Andean Adventures hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung Bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Llama Andean Adventures verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Mängel die durch Geldwert erstattet werden, werden nach der deutschen Frankfurter Tabelle in der aktuellen Version abgerechnet.
Es steht Llama Andean Adventures frei ob die Rückerstattung von Geldbeträgen per Banküberweisung, per Zahlungsanweisung der Western Union Bank oder in Bar vor Ort oder im Heimatland erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl des Zahlungsmediums da Llama Andean Adventures bei einer Rückzahlung an den Kunden auch die Bevorratung der entsprechenden Devisen beachten muss und die entstehenden hohen Kosten im internationalen Geldverkehr beachten muss.

9. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Will der Kunde Llama Andean Adventures auf Minderung, Schadensersatz wegen Vertraglicher oder deliktsicherer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb von 20 Kalendertagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Llama Andean Adventures anzumelden.

Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.

Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Llama Andean Adventures die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

10. Beschränkung der Haftung

Bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von Llama Andean Adventures für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Llama Andean Adventures für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Llama Andean Adventures haftet nicht für Reisemängel die aus höherer Gewalt resultieren. Dieses sind zum Beispiel schlecht Wetter, Streik, Krieg oder technische Mängel die nicht in seiner Gewalt liegen.

Bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Llama Andean Adventures pro Teilnehmer und Reise auf 500 USD bzw beschränkt. Llama Andean Adventures haftet nicht für Reisemängel die aus höherer Gewalt resultieren. Dieses sind zum Beispiel schlecht Wetter, Streik, Krieg oder technische Mängel die nicht in seiner Gewalt liegen.

Llama Andean Adventures empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfallversicherung und einer Reisekrabkenversicherung.

Besondere Outdoor Risiken:
Bei sämtlichen Berg-Touren und Expeditionen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen etc.), des auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur allein in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mir den Anforderungen und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Das Erreichen des Gipfel der im Programm enthaltenen Berge ist nicht zwangläufig Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen. Llama Andean Adventures EIRL. bietet lediglich die Gelegenheit an diese Gipfel zu besteigen. Der Rest liegt in der Eigenverantwortung jedes Tour Teilnehmers.

Fremdveranstalter:
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bergbesteigungen, Sportveranstaltungen, Geländewagenfahrten usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese werden durch dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt. Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Hotel – und anderen Prospekten dieser Anbieter von Fremdleistungen

11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Llama Andean Adventures informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Hierzu ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zu setzen um dem Mangel zu beheben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gültigkeit der Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 18.12.2009 für die Webseiten Llamaadventures.de, Colca.de, Llama-Online.de ind VIPdurchPeru.com und allen und allen Niederlassungen der Llama AndeanAdventures EIRL.
Sie unterliegen peruanischen Recht und dem Verbraucherrecht Perus. Beschwerde geführt werden kann gegen uns in jeder der Niederlassungen des peruanischen Verbraucherschutzes INDECOPY oder bei jeder Dienstelle der Touristenpolizei die in jeder grösseren Stadt sind. Der peruanische Verbraucherschutz ist efektiver als in Deutschland und kann gegen uns ohne Gericht hohe Geldstrafen bei schuldhaften verhalten verhängen.
Diese Gescháftsbedingungen sind ausschliesslich gültig für in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebende Kunden. Zusätzlich ist die gültig erweitert auf Gebiete in Deutschsprachigen Regionen in den Ländern Argentinen, Chile, Brasilien, Paraguay, Pozuzu Peru, Italien, Russland, Kaukasus, Polen, Italien, Belgien und Dänemark.

Reiseveranstalter:

Llama Andean Adventures EILR.
Geschäftsführer Jörg Eckhard Krösel
Eingetragen in das Handelsregister Arequipa-Peru
Marcavalle A-22
Cusco - Wanchaq
Peru
E-Mail: info(at)colca.de
Telefon Deutschland: 030-20235995-0
Telefax Deutschland: 030-20235995-9
Telefon Cusco Peru: 084-245255